Gedenken der verfolgten Homosexuellen unter Franco´s faschistischem Regime

In dem Film „Bones of Contention“ der dieses Jahr um einen TEDDY AWARD konkurriert, begibt sich die Regisseurin Andrea Weiss in Spanien auf die Spurensuche der schwulen und lesbischen Opfer die das Regime unter Franco forderte. Frau Weiss wird während der Berlinale in Berlin sein und möchte euch auffordern an einer Aktion, zum Gedenken an die homosexuellen Opfer des Franco Regimes teilzunehmen:

„La Asociación Ex-Presos Sociales de España (Die Vereinigung  ehemaliger Gefangener in Spanien) ist eine Organisation derjenigen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität unter Franco´s faschistischem Regime  verfolgt und eingesperrt wurden.

Am Donnerstag den 16. Februar um 11 Uhr, werden zwei Stellvertretende der Vereinigung,  Antoni Ruiz und Silvia Reyes, einen Blumenkranz auf das Homosexuellen-Denkmal niederlegen um den Homosexuellen die ihr Leben in Konzentrationslagern lassen mussten Tribut zu zollen. Unser Anliegen ist es Aufmerksamkeit für diese Opfer zu generieren, deren Opfer einen fundamentalen Pfeiler für den aktuellen Kampf der LGBTI Community und der Menschenrechte darstellt.

Es wäre uns eine Ehre falls ihr uns mit eurer Anwesenheit unterstützen würdet, wenn wir  am Donnerstag den 16. Februar um 11 Uhr am Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen den Blumenkranz niederlegen.“

Der Paragraph 175 StGB – Unrecht im Rechtsstaat

Der TEDDY AWARD – der queere Filmpreis der Berlinale und das Humboldt Forum laden ein:

DER PARAGRAPH 175 STGB – UNRECHT IM RECHTSSTAAT
Ein Werkstattgesprach im Humboldt Forum

Bis 1969 konnten in der Bundesrepublik Deutschland Männer wegen homosexueller Handlungen bestraft werden. Erst 1994 wurde der entsprechende Paragraph 175 aus dem deutschen Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen. Eine Rehabilitierung der Opfer hat es bis heute nicht gegeben.

Bis zu fünf Jahre Haft sah das Strafmaß für sogenannte „widernatürliche Unzucht“ vor. Durch den Ritus der sogenannten „freiwilligen Entmannung“ wurde Betroffenen Strafmilderung in Aussicht gestellt. Erst vor wenigen Tagen veröffentlichte neueste Erkenntnisse von Historikern belegen, dass es im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg noch bis in die späten 60er Jahre zu Kastrationen von gleichgeschlechtlich liebenden Männer gekommen ist. Erst 1994 wurde der Paragraph 175 aus dem deutschen Strafgesetzbuch ersatzlos gestrichen. Zwar wurden Urteile aus der Zeit des Nationalsozialismus im Jahr 2002 aufgehoben und Verurteilte rehabilitiert; Urteile aus der Zeit der Bundesrepublik blieben jedoch unverändert gültig. Im Oktober 2016 hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen Referentenentwurf zur Rehabilitierung aller Opfer des Paragraphen 175 vorgelegt – auch derjenigen, die zwischen 1945 und 1969 verurteilt wurden.

Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer muss aber gleichzeitig auch bedeuten, eine gesellschaftliche Debatte zu initiieren, die die Geschichte der systematischen Verfolgung von Homosexuellen durch den Staat in jenen Jahrzehnten aufarbeitet sowie die Geschichte(n) und das Leid der Betroffenen und insbesondere der Verurteilten als mahnenden Teil in das Gedächtnis unserer Gesellschaft festschreibt.

Der Film Paragraph 175 der Oscarpreisträger Rob Epstein und Jeffrey Friedman, das filmische Standardwerk zum Thema, wurde im Jahr 2000 auf der Berlinale uraufgeführt und mit dem TEDDY AWARD der Berlinale für den besten Dokumentarfilm ausgezeichnet. Dieser Film dient als Basis für eine digitale Debattenplattform und wird modular ergänzt mit Ausschnitten aus anderen Filmen zum Thema, Interviews mit Zeitzeugen, Textbeiträgen und Dokumenten. Das Werkstattgespräch soll diese Grundlagen durch aktuelle Diskussionsbeiträge erweitern.

Es diskutieren Margit Gottstein, Staatssekretärin für Verbraucherschutz und Antidiskriminierung beim Berliner Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Martin Lücke, Professor für Didaktik der Geschichte am Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin, und Helmut Kress, Zeitzeuge. Das Gespräch findet in deutscher Sprache statt. Im Anschluß an das Werkstattgespräch zeigen wir den Film Paragraph 175.

Statement: Daniel Baranowski, Bundesstiftung Magnus Hirschfeld
Begrüßung: Stefan Schmidtke, Bereichsleiter Veranstaltungen, Humboldt Forum

Die Veranstaltung wird als Videomitschnitt zur Fortführung der gesellschaftlichen Debatte in Präsenzveranstaltungen, Unterricht und digitalen Medien nutzbar sein.

Das Gespräch findet in deutscher Sprache statt.

Datum 14. Februar 2017

Uhrzeit 19:00 Uhr, Einlass: ab 18:30 Uhr

Ort: Musterraum des Humboldt Forums auf der Schlossbaustelle – Eingang Süd, Schlossplatz, Ecke Breite Straße

Eintritt frei

Anmeldung

Wir bitten um verbindliche Anmeldung bis zum 13.02.2017. Aufgrund limitierter Kapazitäten können wir Ihnen einen Sitzplatz nur garantieren, wenn Sie Ihre Karte am Veranstaltungstag bis 18:45 Uhr abholen. Für spontane Gäste steht ab 18:45 Uhr ein begrenztes Kartenkontingent an der Abendkasse zur Verfügung.

Partner

Eine Veranstaltung des TEDDY AWARDs und des Humboldt Forums im Rahmen der Berlinale 2017.

Jack Woodhead

Ladies & Gentleman, gerne möchte ich euch den Moderator unserer Preisverleihung vorstellen…. Jack Woodhead!

Wie schön, dass es auf der Welt Paradiesvögel geben darf: Den klassisch ausgebildeten Pianisten nimmt man ihm ab, sobald er kunstvoll in die Tasten haut. Alle anderen Facetten seiner schillernden Persönlichkeit verkörpert Jack Woodhead nicht weniger überzeugend. Niemand trägt Haute Couture derart lässig, denkt so schnell, schräg, originell und ist dabei ein so charmanter Gastgeber wie er. Das Können des Schönen aus Manchester ist herrlich sperrig. Ihn als Conférencier zu bezeichnen, griffe viel zu kurz, denn vielmehr ist Jack Woodhead ein menschliches Gesamtereignis, von dem man so schnell nicht lassen kann.

Interview mit Dr. Nina Reusch

Wir haben ein Interview mit Dr. Nina Reusch geführt. Sie ist Historikerin am Friedrich-Meinecke-Institut und Mitglied des Projekts „LSBTTIQ in Baden-Württemberg„.

  • Was ist der Stand der Forschung über die Kontinuitäten des Paragraphen 175 nach dem Nationalsozialismus?

Bereits seit den 1970er Jahren entstanden beachtliche Forschungsleistungen im Kontext der homosexuellen Emanzipationsbewegung. Mittlerweile kommt das Thema auch mehr und mehr in der akademischen Wissenschaft an – das tut nicht nur der Forschung gut, die dadurch breiter und differenzierter werden kann, sondern auch der Geschichtswissenschaft, die so in Berührung mit queeren Fragestellungen und Forschungsthemen kommt.

  • Können Sie uns ein bisschen über Public History erzählen und über Geschichtsunterricht in den deutschen Schulen?

Insgesamt gehört queere Geschichte nicht zum Standardrepertoire in deutschen Schulen, aber es gibt diverse Projekte, die dort ansetzen. Hier in Berlin findet immer im Februar der Queer History Month statt, in dem Schulklassen sich mit queerer Geschichte und anderen queeren Themen inhaltlich oder künstlerisch auseinandersetzen. Zusätzlich bietet die Homepage des Projekts Unterrichtsentwürfe und Materialien für Lehrer_innen an, die gern queere Themen in den Geschichtsunterricht bringen möchten. Auch jenseits der Schule bringen Public History-Projekte queere Geschichte in die Öffentlichkeit – so etwa mit der Ausstellung Homosexualitäten des Schwulen Museums* und des DHM, oder, wie derzeit in Baden-Württemberg, in Verbund mit Forschungsprojekten. Dort startete im letzten Jahr ein Projekt, das Forschung und Public History zur regionalen queeren Geschichte verbindet und partizipative Angebote schafft.

  • Was sind Ihre Gedanken über das Projekt von Justizminister Maas und die Diskussionen über die Rehabilitation für die Opfer von Paragraph 175?

Die angedachte Rehabilitation der Männer, die nach Paragraph 175 verurteilt wurden, ist ein begrüßenswertes und fast schon überfälliges Projekt. Auch eine angemessene Entschädigung für die Opfer dieser homophoben Rechtsprechung sollte umgesetzt werden.

  • Glauben Sie, dass dieses Projekt die Diskussion über den Paragraph 175 im deutschen öffentlichen Raum widerspiegelt?

Ich denke, vielen Menschen war vor der Ankündigung des Justizministers nicht einmal bewusst, dass gleichgeschlechtlicher Sex unter Männern überhaupt so lang strafrechtlich verfolgt wurde in der Bundesrepublik. Daher hat die Diskussion auch erst einmal ein Bewusstsein geschaffen und ist auch daher zu begrüßen.