§175 Ein Überblick

Liebe Cinephile,

um die Jahrtausendwende erkannte der TEDDY, wie wichtig das kulturelle Gedächtnis ist, und prämierte den Film „Paragraph 175“ von Rob Epstein und Jeffrey Friedman, eine hervorragende Dokumentation über das verhängnisvolle deutsche Gesetz, das Homosexualität unter Strafe stellte. Fast zwanzig Jahre später haben Historiker umfassend dokumentiert, wie Homosexuelle zur Zeit des Nationalsozialismus litten, und viele kämpfen um das Gedenken an die Opfer. Viel weniger bekannt ist das Schicksal zahlloser Homosexueller nach dem Krieg, die empörende Kontinuität dieses Unrechts vor dem Hintergrund der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik.

In diesem Jahr geht es um den Kampf der Mitglieder unserer Gemeinschaft in diesen dunklen Zeiten, aber auch um diese schreiende Ungerechtigkeit, die noch immer eine offene Wunde der jüngeren deutschen Geschichte ist. TEDDY nutzt die Dynamik der aktuellen Diskussion über die Rehabilitation und Entschädigung der Überlebenden und der Opfer des § 175. Wir konzentrieren uns auf den ungerechten und schändlichen Umgang mit Homosexuellen in Deutschland nach dem Krieg bis zur vollständigen Aufhebung des Gesetzes in den 1990er Jahren.

Szene 1: Die Ursprünge

Wie viele andere Dinge hat auch die deutsche Verfolgung der männlichen Homosexualität ihren Ursprung in Preußen. Eigentlich kam es bereits im 19. Jahrhundert zu einer gewissen Lockerung der gesellschaftlichen Einstellung zur Homosexualität. Damals war Bayern das erste Land, das praktisch alle sexuellen Handlungen zwischen Männern straffrei stellte. In anderen deutschsprachigen Staaten standen einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern jedoch unter Strafe, so etwa in Preußen, Sachsen, Bremen und Hamburg. Interessant ist, dass Österreich damals der einzige deutschsprachige Staat war, der sexuelle Handlungen zwischen Frauen bestrafte. Diese Unterschiede fanden jedoch ein Ende, als Preußen Schritte zur Standardisierung und „Homogenisierung“ der Strafgesetzbücher des neu gebildeten Norddeutschen Bundes unternahm. Es war dann Bismarck, der sein Justizministerium anwies, eine Kommission zur Prüfung der Gesetze gegen „Sodomie“ zu bilden. Das preußische Strafgesetzbuch diente als Vorlage für die Formulierung vereinheitlichter Gesetze.

Im Mai 1870 schrieb der § 175 dann, angeblich unter Berücksichtigung des „Rechtsbewusstseins des Volkes“, die Zukunft der Homosexualität für den gesamten Bund fest und institutionalisierte die Verfolgung der männlichen Homosexualität durch die Justiz. Ironischerweise argumentierte das Bundesverfassungsgericht der jungen Bundesrepublik 1957 ähnlich und nannte die unaufhebbaren Unterschiede zwischen Mann und Frau, das moralische Empfinden und den angenommenen Sinn des „Volkes“ für Richtig und Falsch als Gründe dafür, die Diskriminierung homosexueller Männer weiterhin für verfassungskonform zu erklären.

Die Anwendung des § 175 während der Zeit der Weimarer Republik war unter Historikern lange ein umstrittenes Thema. Zwar sehen viele diese Zeit als Epoche gelockerter Sexualmoral und bahnbrechender neuer Forschung, dennoch war es nach wie vor eine Zeit der Unsicherheit für viele homosexuelle Männer und solche, denen man Homosexualität nachsagte. Diese sahen sich immer noch Erpressung, Überwachung und Verfolgung ausgesetzt, konnten jedoch eine gewisse Gemeinschaft bilden, die sich in den Nischen eines Systems entwickelte, das seine generell negative Einstellung zur Homosexualität seit dem Ende des Kaiserreichs nicht geändert hatte.

Szene 2: Nationalsozialismus

Obwohl der § 175 deutlich älter ist als der Nationalsozialismus, ist die Machtergreifung durch die NSDAP eindeutig ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der Verfolgung von Homosexuellen in Deutschland. Für die Nazis waren gleichgeschlechtliche Neigungen einfach eine Art von Geschlechtskrankheit. Und dies bedeutete natürlich, dass die Volksgemeinschaft vor den Gefahren einer solchen „Infektion“ geschützt werden musste. Mit SS-Bordellen zum Schutz deutscher Soldaten gegen die Gefahren gleichgeschlechtlicher Neigungen bis hin zur Kastration „Rückfälliger“ begannen die Nazis eine wahre Hexenjagd gegen Homosexuelle und jene, die sie dafür hielten.

Entschlossen, dieses „Problem“ ein für alle mal auszurotten, änderten die Nationalsozialisten 1935 den Text des Gesetzes. Dabei modifizierten sie nicht nur den Wortlaut, sondern fügten auch zwei Unterparagraphen hinzu: § 175a und § 175b.

Die kleinere Änderung des ersten Paragraphen ist wichtig für das Verständnis dafür, dass und wie die Verfolgung der Homosexualität nach 1935 buchstäblich explodierte. Das neue, verschärfte Gesetz betrachtete jeden Angriff auf das „allgemeine Schamgefühl“ oder einen „ausschweifenden Lebenswandel“ als Verbrechen. Diese Interpretation des Gesetzes eröffnete völlig neue Möglichkeiten für die Verfolgung der Betroffenen, und der zweite Paragraph, § 175a, schuf eine neue Kategorie schwerer Fälle, wie etwa männliche Prostitution. Beziehungen mit Schutzbefohlenen oder sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen unter 21 Jahren. Nach § 175 angeklagte Männer kamen gewöhnlich in Konzentrationslager, wo sie den „Rosa Winkel“ auf der Kleidung trugen und in der Lagerhierarchie ganz unten standen. Historiker berichten vom schrecklichen Schicksal dieser Männer in Lagern wie etwa Sachsenhausen. Sie galten als „Perverse“ und waren nicht nur der Gewalt der Aufseher, sondern auch der ihrer Mitinsassen ausgeliefert.

Zwar wurde viel über das Schicksal dieser Männer vor und während des Krieges geschrieben, Historiker haben aber auch gezeigt, dass ihre Verfolgung mit der Befreiung von der Naziherrschaft keineswegs endete. Tatsächlich hoben die Alliierten und die ersten Regierungen der Bundesrepublik die Version des § 175 und der folgenden Paragraphen von 1935 nicht auf. Der Religionshistoriker und Anti-§175-Aktivist Hans-Joachim Schoeps schrieb die provokativen Worte: „Für Homosexuelle endete das Dritte Reich erst 1969.“

Szene 3: Jahre der Angst

Sprung: Fünf Jahre nach dem Krieg. Die eilige und oft oberflächliche Entnazifizierung hatte gravierende Folgen für Personen, die nach § 175 und § 175a verurteilt worden waren, da sie oft auch nach der Befreiung wieder ihren Peinigern gegenüberstanden oder auf der Grundlage von Prinzipien angeklagt wurden, die ihre Wurzeln in der nationalsozialistischen Ideologie hatten. Den Verfolgten wurde die Kontinuität der schwierigen Jahre, die eigentlich hinter ihnen liegen sollten, nur allzu bewusst.

Zwar wurden in den ersten Monaten der alliierten Besatzung viele Gesetze und Dekrete der Nazis aufgehoben, viele andere blieben jedoch unverändert bestehen. Die Paragraphen 175 und 175a wurden erst 1969 reformiert, da sie allgemein nicht als auf nationalsozialistischem Gedankengut basierend wahrgenommen wurden. Da männliche Homosexualität auch schon vor der Machtergreifung durch die NSDAP als Verbrechen galt, wurden den Überlebenden, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen sexuellen Neigung in Konzentrationslagern waren, der Status als Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verweigert. Einige wurden sogar erneut nach § 175 verurteilt, da sie ihre gesamte Strafe noch nicht verbüßt hatten.

Selbst politisch linke Gruppierungen und Organisationen wie die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) verweigerten sich jedem Einsatz für Homosexuelle. Die Reaktionen der offiziellen Politik waren nicht besser, eher noch schlimmer. So sagte etwa der damalige Bürgermeister von Dachau in einem Interview mit dem London Daily Express: „Denken Sie daran, dass in Dachau auch viele Kriminelle und Homosexuelle einsaßen. Wollen Sie etwa eine Gedenkstätte für diese Leute?“[1]

Als Adenauer und die CDU/CSU mit Unterstützung der Alliierten an die Regierung kamen, änderte sich die Situation, der Schrecken dauerte jedoch an. Die Schaffung des Bundesministeriums für Familienfragen 1953 bot die Plattform für eine vereinheitlichte staatliche Sexual- und Sittenpolitik auf der Grundlage moralischer und religiöser Überzeugungen. Gesetzeskommentatoren fanden in dieser Zeit nichts dabei, die Werke bekannter Nationalsozialisten für ihre Arbeit heranzuziehen. Diese fragwürdige Literatur beeinflusste die meisten Studien der Adenauer-Ära, was seinen Höhepunkt 1957 erreichte, als das Bundesverfassungsgericht der BRD die Diskriminierung männlicher Homosexueller für legal erklärte. Die Begründung für diese Entscheidung bezog sich darauf, dass eine solche „Perversion“ den „normalen“ Unterschieden zwischen Mann und Frau widerspräche und daher eine Bedrohung für den neuen Staat und seine Gesellschaft darstellte.

Dieses Urteil gab den verschiedenen Polizeibehörden neue Möglichkeiten, die Bewegungen von Homosexuellen in der gesamten Republik zu beobachten und Aufzeichnungen dazu anzulegen. Die Polizei nutzte dazu sehr effektiv bereits vorhandene Listen aus der Weimarer und der Nazizeit, erhielt aber auch eine neue Legitimation für die Überwachung bekannter Treffpunkte von Homosexuellen, wie etwa von Klubs, Tanzlokalen oder etwa dem Tiergarten in Berlin.

Insgesamt wurden Homosexuelle im ersten Jahrzehnt der Bundesrepublik praktisch wie Staatsfeinde behandelt. Zwar sind die Urteile, die im Nachkriegsdeutschland gefällt wurden, nicht mit den Methoden der Nazis gleichzusetzen, die Betrachtung der Homosexualität als Verbrechen hatte sich jedoch nicht geändert. Ein kurzer Blick auf die Zahlen der wegen angeblicher Homosexualität verurteilten Personen belegt die Kontinuität zwischen beiden Staaten: 1936: 5.320 Männer, 1959: 3.530 Männer.

1969 wurde der Paragraph endlich reformiert, da die Union zu Zugeständnissen an die SPD gezwungen war. Bis dahin wurden jedoch etwa 100.000 Männer angeklagt, und etwa 50.000 wurden zu Haftstrafen verurteilt. Homosexualität wurde jedoch auch weiterhin mit Perversion und Pädophilie gleichgesetzt. In den 1970er Jahren wurde der Paragraph weiter reformiert; fortan galten nur sexuelle Beziehungen mit Minderjährigen als Problem, und das Mindestalter für legale einvernehmliche Beziehungen wurde auf 18 Jahre festgesetzt. Als die Partei der Grünen Ende der 1980er Jahre den Paragraphen vollständig abschaffen (und das Mindestalter für einvernehmliche homo- und heterosexuelle Beziehungen auf 14 Jahre herabsetzen) wollte, traten Union, SPD und FDP entschieden dagegen auf.

Szene 4: Umgang mit der Vergangenheit

Wie viele andere Aspekte der deutschen Geschichte wurde auch dieses Thema mit der Vereinigung von BRD und DDR erneut aktuell. Der neu gewählte Bundestag musste über die Zukunft des Paragraphen 175 wie über die zahllosen anderen Gesetze entscheiden. In der DDR wurden bereits 1989 alle Hinweise auf Homosexualität aus dem Strafrecht entfernt, und der Paragraph 175 war bereits 1968 reformiert worden. Schließlich entschied die Bundesregierung 1994, den Paragraphen vollständig zu streichen, und gab als Begründung dafür den grundsätzlichen Wandel gesellschaftlicher Werte und das Vorhandensein von Gesetzen gegen nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen an.

Gegen die Opposition von CDU/CSU und FDP änderte der Bundestag 2002 das „Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege“ und erklärte alle Verurteilungen homosexueller Männer aus der Nazizeit für ungültig. Die Verurteilungen nach § 175 von 1945 bis 1969 blieben davon jedoch unberührt, obwohl das Gesetz bis dahin noch überdeutlich den Geist der Reform durch die NSDAP von 1935 atmete. Dieser Umstand wurde von zahlreichen Aktivistengruppen der Homosexuellenszene kritisiert.

Auch nach 15 Jahren wurde noch keine Gerechtigkeit geschaffen! Der derzeitige deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) kündigte im Mai 2016 die Begnadigung aller nach § 175 verurteilten Männer an. Im Oktober 2016 wurde dieses Projekt bestätigt. Für Entschädigungszahlungen sieht die Regierung nur 30 Millionen € vor. Das beabsichtigte Gesetz beinhaltet die Begnadigung der betroffenen Personen und erkennt das kollektive Unrecht an, das zahllosen homosexuellen Männern widerfahren ist. So schlug der Minister etwa einen Fonds vor, der von einer Bundesstiftung eingerichtet und verwaltet werden könnte. Diese Stiftung hätte die wichtige Aufgabe, zukünftige Generationen über die gesellschaftlichen und menschlichen Schäden der Homophobie aufzuklären.

2017 ist jedoch ein Wahljahr, weshalb die schnelle Entscheidung über mögliche Entschädigungen derzeit unsicher ist. Zahlreiche Stimmen aus CDU und CSU sprechen sich nach wie vor gegen dieses Projekt aus. So gaben einige Abgeordnete zu bedenken, dass ein solches Gesetz auch wegen Kindesmissbrauchs verurteile Männer begnadigen würde! Auch einige Richter haben sich gegen dieses Projekt ausgesprochen, da es ihrer Meinung nach nicht möglich ist, Urteile aufzuheben, die in ihrer Zeit auf formalrechtlich korrektem Wege zustande gekommen waren. Dies wäre ihrer Meinung nach ein gefährlicher Präzedenzfall.

Auch Aktivisten der Homosexuellen- und damit verbundener Szenen haben Maas‘ Pläne kritisiert. Für viele kommt dieses Gesetz zu spät, und eine derartige Konzentration auf die Entschädigung Einzelner hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack von Ungerechtigkeit. Die Einschränkung auf tatsächliche Verurteilungen übersieht dazu viele weitere Folgen des § 175: den Verlust von Arbeitsplätzen, die Zerstörung von Familien, die Angst, die Unmöglichkeit sexueller Freiheit und die Traumata, die viele unschuldige Menschen erleiden mussten.

Szene 5: Verantwortung. Stellung beziehen!

Die Situation in Deutschland ist nur ein Aspekt einer viele Länder umspannenden Geschichte von Verfolgung und Ausgrenzung. Die „Lavender Scare“-Ereignisse in den USA, die Entkriminalisierungsdebatte in Großbritannien und die systematische Diskriminierung Homosexueller in Kanada in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg sind viele weitere Beispiele dafür aus der westlichen Hemisphäre. Die andauernde Debatte über Entschädigungen ist nur einer der zahlreichen Aspekte des Problems. In diesem Zusammenhang erinnern uns auch die zunehmenden Maßnahmen gegen transsexuelle Menschen daran, dass es für viele nicht um Entschädigungen, sondern nach wie vor um den Kampf ums Überleben geht. Dies gilt auch für die Diskriminierung und Kriminalisierung Homosexueller auf allen Kontinenten, wo Menschen oft gezwungen sind, sich oder ihre Neigungen zu verbergen.

TEDDY ermöglicht den Blick auf die positiven und negativen Realitäten in aller Welt. Wir sehen eine Verbindung zwischen dem Kampf um Entschädigungen und Gerechtigkeit in der Bundesrepublik und dem Kampf sexueller Minderheiten um das nackte Überleben in Uganda. Wir sehen eine weitere Verbindung zwischen der Diskriminierung transsexueller Menschen und sexueller Minderheiten in Nord- und Südamerika und in Westeuropa. Dabei geht es weder darum, den Hauptfeind zu identifizieren, noch darum, das perfekte Opfer zu finden.

Das diesjährige Poster steht für ein neues Jahrzehnt für TEDDY, ein Jahrzehnt, in dem wir weiterhin laut und klar agieren und gemeinsam Hand in Hand handeln wollen. Wie wir dies schon früher getan haben, präsentieren wir euch eine Reihe von Filmen, die die Lebensfreude der Gemeinschaften sexueller Minderheiten feiern und ihren Sorgen und ihrer Wut Ausdruck verleihen. Solche Filme zu zeigen, ist immer noch ein politischer Akt. In diesem Jahr denkt TEDDY vor allem daran, dass noch sehr viel zu tun bleibt. Denken Sie daran, was Queer Nation in den USA auf den Straßen ruft:

„We’re here! We’re Queer! Get used to it!“

[1]Micheler, „“…Und Verbleibt Weiter in Sicherungsverwahrung“ Kontinuitäten Der Verfolgung Männer Begehrender Männer in Hamburg 1945-1949″.“S. 61